Häufig gestellte Fragen – FAQ
Muss ich Bettwäsche und Handtücher selbst mitbringen?
Ja, Bettwäsche ist selbst mitzubringen! Sollte sie jemand vergessen haben, besteht im Ausnahmefall die Möglichkeit einer Ausleihe gegen Aufpreis.
Darf auf dem Gelände Alkohol getrunken werden?
Da wir ein christliches Werk sind und sich Menschen aller Altersstufen auf unserem Gelände bewegen, bitten wir um einen sensiblen Umgang mit Alkohol. Leere Flaschen sind wieder mitzunehmen oder in den dafür vorgesehenen Glascontainern zu entsorgen.
Ist es erlaubt, auf dem Gelände oder in den Häusern zu rauchen?
Auf dem gesamten Gelände besteht Rauchverbot. Es befinden sich Raucherbereiche am Feuerwehrhaus oder an der Schranke Richtung Landstraße.
Kann ich meinen Hund bzw. Haustier mitbringen?
Aus hygienischen Gründen können keine Haustiere oder Hunde in den Häusern oder auf dem Gelände untergebracht werden.
Wo kann ich mein Auto parken?
Wir haben ausreichend Parkmöglichkeiten auf dem bzw. angrenzend an unser Gelände. Bitte beachtet, dass der nahegelegene Friedhof und die Feuerwehr nicht zugeparkt werden dürfen.
Was ist in den Leistungen enthalten?
Auf unserer Preisliste sind alle Leistungen und Preise detailliert ersichtlich.
Ist es möglich, dass Mitarbeiter des Missionswerkes auf unserer Freizeit oder in unserer Gemeinde durch Predigt oder Gebet dienen?
Ja, das ist möglich. Bitte meldet euch per E-Mail oder über das Kontaktformular an das Büro des Missionswerkes, damit Dienste rechtzeitig eingeplant werden können.
Wir möchten eigene Technik und Musikinstrumente für unsere Freizeit verwenden. Ist das problemlos möglich?
Das Mitbringen von eigenen Instrumenten ist möglich. E-Piano und Schlagzeug sind in unser Versammlungshalle fest installiert und können gemietet werden. Mischpult, Stagebox, Mikrofone, Lautsprecher und Beamer sind sowohl in der Versammlungshalle als auch im Gemeinschaftsraum des Gästehauses vorhanden und können verwendet werden.
Ein Rück- oder Umbau unserer Technik ist untersagt. Die Technik muss an Ort und Stelle bleiben. Eine Ergänzung unseres Equipments ist (nach Absprache) möglich. Sollte das Gästehaus ohne Versammlungshalle gemietet sein, empfehlen wir eigene Instrumente mitzubringen. Eine detaillierte Technikliste kann per E-Mail erfragt werden.
Darf auf dem Gelände Lagerfeuer gemacht werden?
Ja, nach Einweisung ist dies möglich. Die Waldbrandgefahrenstufe muss dabei beachtet werden. Bei Warnstufe 5 gilt ein generelles Verbot für Lagerfeuer auf unserem Gelände.
Wie ist die Küche zur Selbstversorgung ausgestattet?
Die Ausstattung in den Küchen haben wir hier unter „Gemeinschaftsraum Haus Gotteswunder“ und „Küchen- und Sanitärtrakt“ aufgelistet.
Wie ist Zagelsdorf mit den öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar?
Die Bahnhöfe Luckau-Uckro und Drahnsdorf sind von uns aus am nächsten. Von dort kann man mit einem Linien- oder Rufbus die Bushaltestelle in Zagelsdorf erreichen. Genaue Informationen zu den Fahrplänen und Routen sind auf der Webseite der Verkehrsgesellschaft VTF verfügbar.
Wie laut darf man auf dem Gelände sein?
Gemeinschaftsaktionen wie Gruppen- oder Geländespiele können schnell einen gewissen Lärmpegel erreichen – das ist normal und in Ordnung. Wenn zur Unterhaltung draußen Lautsprecher mit Sprache oder Musik genutzt werden, bitten wir um eine sinnvolle Lautstärkeeinstellung, um die Bewohner und Familien auf dem Gelände und das Dorf nicht unnötig zu belasten. Von 22.00 bis 8.00 Uhr dürfen draußen keine Musikanlagen genutzt werden und generell wird darum gebeten, sich zu diesen Zeiten leise zu verhalten.
Wie viele Personen können im Gästehaus untergebracht werden?
Es stehen 14 Zimmer in drei verschiedenen Kategorien mit insgesamt 40 Betten zur Verfügung. Falls benötigt können auf den drei vorhandenen Schlafcouchen jeweils noch eine zweite Person schlafen oder eigene Aufbettungen (gegen Aufpreis) mitgebracht werden.
Ist WLAN vorhanden?
Ja, auf dem ganzen Gelände und im Gästehaus ist für unsere Gäste ein kostenloser WLAN-Zugang vorhanden.
Wie sind die Check-in und Check-out Zeiten geregelt?
Die Übernahme der Mietobjekte ist ab 15.00 Uhr möglich. Die Anreise sollte in der Regel bis 19.00 Uhr erfolgen. Sollte die Anreise später erfolgen, bitten wir um eine vorherige Benachrichtigung, damit die Übergabe des Objektssichergestellt werden kann. Die Abreise ist wochentags bis 10.00 Uhr und sonntags bis 15.00 Uhr zu erfolgen und an einen Mitarbeiter zu übergeben, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden.
Wo sind die nächsten Einkaufsgelegenheiten?
Im drei Kilometer entfernten Dahme/Mark gibt es alles, was man braucht: REWE, Netto Marken-Discount, LIDL, NORMA, eine Apotheke, Tankstelle und Sparkasse. Dazu noch Bäckereien, ein Elektronikgeschäft und weitere kleine Läden.
Gehört Zagelsdorf zu einem gefährdeten Bezirk für Borreliose oder FSME?
Nein. Weitere Informationen dazu gibt es beim Gesundheitsamt des Landkreises Teltow-Fläming unter der Telefonnummer 03371/6083800 oder auf der Webseite des RKI.
Wir möchten während unseres Aufenthalts grillen. Befinden sich Grills vor Ort oder müssen diese mitgebracht werden?
Es besteht die Möglichkeit, einen Grill bei uns kostenlos auszuleihen. Grillkohle ist nicht vorrätig und muss mitgebracht werden.
Können Rollstuhlfahrer unsere Häuser ohne Einschränkungen nutzen?
Eine barrierefreie Nutzung des Gästehauses ist nur bedingt gegeben – der Gemeinschaftsraum in der ersten Etage lässt sich nicht barrierefrei erreichen. Die Versammlungshalle, das Küchenhaus, die Sanitäreinheiten und der Speisesaal sind barrierefrei nutzbar.
Ist Camping auf dem Gelände möglich?
Camper können in Absprache auf dem Gelände geparkt werden. Wir bieten jedoch keinen speziell ausgewiesenen Campingplatz oder Caravan Stellplatz an.
Wird bei Bestätigung der Buchung sofort der Gesamtbetrag fällig?
Nein. Bei Vertragsabschluss wird eine Buchungsgebühr in Höhe von 50,– Euro für Gruppen bzw. 20,– Euro für Familien erhoben, die innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Bestätigung zu zahlen ist und als Anzahlung auf die Miete angerechnet wird. Der Gesamtpreis der Rechnung, die vor Ort ausgestellt wird, kann am Anreisetag in bar oder per Überweisung gezahlt werden. Die Rechnungslegung für Gruppen erfolgt als Sammelrechnung gegenüber dem Gruppenleiter.
Welche Stornierungsbedingungen gelten?
Eine Stornierung des Vertrages ist jederzeit vor Reisebeginn möglich (schriftlich oder telefonisch). Wird vom Gastvertrag zurückgetreten oder die Reise nicht angetreten, können wir angemessenen Ersatz für unsere Aufwendungen verlangen. Die Höhe richtet sich nach unseren Logiskosten:
- Eine Ausfallentschädigung wird nicht verlangt, wenn der Vertragspartner eine Ersatzgruppe für denselben Zeitraum vermittelt und diese von uns akzeptiert wird.
- Storno des Vertrages mehr als 3 Monate vor Beginn des Belegungszeitraums: die Anzahlung von 50,– Euro bzw. 20,– Euro wird als Umbuchungsgebühr berechnet.
- Storno kürzer als 3 Monate vor Beginn des Belegungszeitraums: es wird eine Ausfallentschädigung in Höhe von 30% der Übernachtungskosten fällig.
- Storno 1 Monat oder kürzer vor Beginn des Belegungszeitraums: es wird eine Ausfallentschädigung in Höhe von 50% der Übernachtungskosten fällig (die Ausfallentschädigung entfällt im Krankheitsfall nur bei Familien).
- Storno 4 Tage vor Beginn des Belegungszeitraums: es wird eine Ausfallentschädigung in Höhe von 80% der Gesamtkosten fällig.
- Bei Nichtanreise, ohne vorherige Stornierung, werden die Gesamtkosten fällig.